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energie-initiative-ol.de

Letzte Änderung:
6. September 2010 18:32:00

EWE erneut abgewatscht - Vertragsbedingungen in der Schwebe

von Helge Tegtmeyer, OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhung

 

Oldenburg, 31. Juli 2010 – Schon mehrfach hat die EWE ihre Kunden durch Tricksen, Täuschen, Verunsichern, Einschüchtern und Tatsachenverdrehen in die Irre geführt. Das letzte Anschreiben über die Anpassung der Vertragsbedingungen des Erdgasvertrags brachte das Fass zum Überlaufen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sah in den irreführenden Formulierungen des Anschreibens einen Unterlassungsanspruch der Verbraucher und mahnte die EWE Energie ab. Als Folge davon musste die EWE eine Unterlassungserklärung abgeben, die sich nach Aussage von Heiko Harms, Vorstandsmitglied der EWE Energie AG, nur auf das Anschreiben, nicht aber auf die Vertragsbedingungen als solche bezieht. Frechheit hat also diesmal nicht gesiegt, wie wir es in unserem Artikel vom 21. Juli angekündigt hatten.

Weil nun das Anschreiben nicht mehr verwendet wird, ist es als nichtig zu betrachten. Die verteilten neuen Vertragsbedingungen befinden sich damit in einem Schwebezustand.

Fazit:

Wir empfehlen, hinsichtlich der neuen Vertragsbedingungen, die ab 1. September 2010 in Kraft treten sollen, zunächst nicht zu reagieren, sondern abzuwarten, wie die EWE Energie weiter vorgehen wird.

Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt würde vermutlich zur Kündigung des Sondervertrags und eine Einstufung in den teureren allgemeinen Tarif der Grundversorgung führen.