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energie-initiative-ol.de

Letzte Änderung:
6. September 2010 18:32:00

Richter mischen Gasmarkt auf 

Quelle: Nordwestzeitung vom 25. März 2010 

Energie: Manche Versorger müssen umdenken – Urteil aus Karlsruhe stärkt Position der Kunden 

Ob die Preise nun sinken werden, ist noch unklar. Regionale Initiativen begrüßten die BGH-Entscheidung.

von Rüdiger zu Klampen und unseren Agenturen

Karlsruhe - Gaspreise sind beim Bundesgerichtshof (BGH) ein Dauerthema. Mehrfach haben die Karlsruher Richter Klauseln in sogenannten Sonderverträgen gekippt. Am Mittwoch war es wieder soweit: In einem Grundsatzurteil erklärten sie die HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderkundenverträgen der RheinEnergie (Köln) sowie der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach für unwirksam – und urteilten erstmals zur umstrittenen Ölpreisbindung.

Einmal mehr war es ein Urteil zugunsten der Verbraucher: Denn laut BGH dürfen Gaspreise für Privatleute nicht ausschließlich vom Ölpreis abhängen. Wie sehr die Verbraucher allerdings von der Entscheidung profitieren, wird in der Branche höchst unterschiedlich bewertet.

Unterschiedliche Klauseln
Das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de sieht wenig Chancen, dass infolge des Urteils die Gaspreise sinken. Ähnlich wie toptarif schätzt es der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein: Es sei unklar, wie viele Privathaushalte tatsächlich betroffen seien. „Wir gehen aber davon aus, dass es nicht sehr viele sind, weil es viele unterschiedliche Klauseln gibt“, sagte ein Verbandssprecher.

Eine Einschätzung, die das Portal verivox.de teilt. Große Auswirkungen jedoch sieht man dort für die Gasversorger. Die umstrittene Koppelung an den Ölpreis habe in der Vergangenheit vor allen Dingen für Gewerbekunden gegolten. „In den vergangen Jahren hat die Gaswirtschaft zunehmend versucht, entsprechende Klauseln bei Privatkunden anzuwenden“, erklärte ein Sprecher. Um verlässlich kalkulieren zu können, sei die Branche auf rechtsgültige Preisklauseln angewiesen. „Die muss die Wirtschaft jedoch erst mal finden“, meinte er. Das BGH-Urteil hat dies erschwert.

Ein BGH-Sprecher erwartet, dass Versorger ihre Klauseln nun umstellen. Aus Sicht der Gaswirtschaft ist es angesichts der Karlsruher Urteile jedoch zunehmend schwierig, wasserfeste Klauseln aufzustellen. Ein Umstand, den Verbraucherschützer nicht unbedingt bedauern. Ihnen ist das „Kleingedruckte“ bei den Versorgern ein Dorn im Auge. Mit dem jüngsten BGH-Urteil hofft der Verbraucherzentrale Bundesverband auf mehr Transparenz im Gasmarkt.

Bedingungen verbessert
„Entscheidend ist, dass wir mehr Wettbewerb bekommen. Das BGH-Urteil hat die Bedingungen verbessert“, so Vorstand Gerd Billen. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer marktgerechten Preisbildung auf dem Gasmarkt“, meinte auch der Präsident von Haus&Grund, Rolf Kornemann.

Die Karlsruher Richter monierten eine Koppelung an den Ölpreis nicht generell. Die Versorger müssten auch planen und kalkulieren können, so die Juristen. Als alleinige Grundlage tauge die Bindung an den Ölpreis jedoch nicht. Mangels eines wirksamen Wettbewerbs gebe es derzeit noch keinen echten Marktpreis für Gas. Damit fehlen geeignete Faktoren, um Vergleiche anstellen zu können, wie sie gesetzlich erforderlich sind für entsprechende Preisklauseln.
 

„Schluss mit der Gaspreiskoppelung an den Ölpreis“, forderte am Mittwoch auch die Initiative „Oldenbürger gegen Gaspreiserhöhung“. Es gebe „keinen vernünftigen Grund, die willkürliche Festlegung seitens der Energieunternehmen beizubehalten“. „Die Preise für Äpfel steigen ja auch nicht, weil etwa Birnen oder Kirschen gerade teurer geworden sind“, meinte Sprecher Helge Tegtmeyer.

Durch dieses Grundsatzurteil sei „eventuell Zugriff“ auf zurückliegende Verträge der EWE möglich, hoffte Helmut Kettelhake von der Energie- und Klimagruppe Oldenburg-Weser-Ems. Der Versorger betonte gegenüber dieser Zeitung, man berufe sich in den Normsonderverträgen mit Privatkunden bei Preisanpassungen „nicht auf die Preisentwicklung von anderen Energieträgern“.