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energie-initiative-ol.de

Letzte Änderung:
6. September 2010 18:32:00

EWE: "Wurden nicht zur Rückzahlung verurteilt"

 Quelle: Nordwestzeitung vom 29. Juli 2010

Interview:  EWE-Energievorstand Harms erwartet intensive Diskussion der Eigentümer über Gas-Urteil

Rund 3500 Kunden hätten sich bislang beschwert. Die EWE wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs.

 

von Jörg Schürmeyer          

FRAGE: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Preisanpassungsklauseln in EWE-Verträgen für Sondervertragskunden ab April 2007 für unwirksam erklärt. Wird die EWE von sich aus die entsprechenden Beträge aus den betroffenen Gaspreiserhöhungen zurückzahlen?
HARMS: Ich möchte zunächst einmal deutlich sagen, dass wir mit der aktuellen Situation nicht besonders glücklich sind. Wir nehmen die Kundenreaktionen, die wir auf das BGH-Urteil bekommen haben, sehr ernst. Zu Ihrer Frage: Sie haben es richtig formuliert: Der BGH hat entschieden, dass die Preisanpassungsklauseln ab April 2007 nicht wirksam sind. Der BGH hat genauso entschieden, dass die Preisanpassungsklauseln vor April 2007 gültig sind. Der BGH hat nicht über die Angemessenheit der Preise entschieden sondern nur über diese Preisanpassungsklauseln.

 

FRAGE: Das heißt konkret?

HARMS: Wir stehen jetzt vor einer Situation, die wir erst einmal bewerten müssen. Es gibt keine Orientierung am Markt, wie man mit solchen Rückforderungsansprüchen umzugehen hat. Wir stehen auch vor der Problematik, dass wir bisher nur die Presseerklärung des BGH zu dem Urteil vorliegen haben. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor. Die brauchen wir aber dringendst, um das Urteil sachgerecht interpretieren zu können. Wir gehen davon aus, dass das Urteil zumindest einige Hinweise für uns noch enthalten wird, wie wir mit sogenannten langfristigen Dauerschuldverhältnissen umzugehen haben.

 

FRAGE: Noch einmal nachgefragt: Jeder, der sich nach der BGH-Entscheidung „Geld zurück“ erhofft, muss die EWE also verklagen?

HARMS: Diese Entscheidung muss jeder Kunde für sich treffen. Wir können jedem Kunden nur empfehlen, sich umfangreich zu informieren. Dazu bieten wir alles das an, was uns an Informationen zur Verfügung steht. Es gibt viele, die über das Urteil kommunizieren und behaupten, das Urteil sei eindeutig. Das können wir nicht nachvollziehen. Wir werden zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Dann werden wir auch dazu Stellung nehmen und sie mit unseren Gremien diskutieren. Eines möchten wir aber auch betonen: Unsere Preise waren – wenn man den Wettbewerb vergleicht – zu jeder Zeit marktgerecht. Wir waren nicht immer der günstigste Anbieter, aber wir haben immer marktgerechte Preise gehabt. Wichtig ist uns auch, wie wir überhaupt in diese Situation hineingekommen sind..  .

 

FRAGE: Nämlich...

HARMS: Wir haben wirksame Preisanpassungsklauseln bis 2007 gehabt. Und wir sind aufgrund der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes gezwungen gewesen, 2007 unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Deswegen ist jetzt diese unklare Situation entstanden. Unser Ziel war es, im Sinne des neues Energiewirtschaftsgesetzes die Preisanpassungsklauseln etwas kundenfreundlicher zu gestalten. Und genau an diesem Punkt hat der BGH gegen uns entschieden. Als Reaktion haben wir nun genau das gemacht, was wir bis 2007 gemacht haben. Wir haben nämlich die entsprechende Verordnung einfach abgeschrieben. Aus unserer Sicht sind die Klauseln jetzt aber kundenunfreundlicher als das, was wir vorher hatten. Aber das spielt keine Rolle, weil das aus unserer Sicht Kundenfreundlichere für unwirksam erklärt worden ist. Es ist schon ein sehr formaler Punkt, der nun diese Diskussion ausgelöst hat.

 

FRAGE: Hat EWE die bislang erfolgten Reaktionen von Kunden vielleicht unterschätzt?
HARMS: Ich weiß nicht, ob „unterschätzt“ das richtige Wort ist. Wir haben seit dem 14. Juli schon eine gestiegene Zahl an Anfragen im Callcenter und auch in den Shops. Darauf konnten wir uns aber gut vorbereiten, da die mündliche Verhandlung vor dem BGH schon im März stattgefunden hat. Wir haben, Stand 26. Juli, rund 3500 Beschwerden vorliegen. Die werden wir auch mit einem Schreiben beantworten.

 

FRAGE: Viele Kunden hat besonders das Begleitschreiben der EWE zur Änderung der Vertragsbedingungen aufgeregt. Sie monierten eine einseitige Betrachtungsweise. Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg hat sie wegen dieses Schreibens abgemahnt. Wie wollen Sie hierauf reagieren?

HARMS: Es tut uns leid, dass das Anschreiben, das wir mit den neuen AGBs versendet haben, bei den Kunden zu Missverständnissen geführt hat. Wir wollten in dem Schreiben unseren Kunden diesen sehr komplexen Sachverhalt möglichst verständlich erläutern. Das ist uns offensichtlich nicht ausreichend gelungen. Eine Folgewirkung dieses Anschreibens war ja auch, dass uns die Verbraucherzentrale Brandenburg wegen gewisser Inhalte dieses Schreibens abgemahnt hat. Ich möchte noch einmal betonen, dass unser Ziel nicht war, die Kunden in irgendeiner Form zu irritieren. Wir haben nun die Unterlassungserklärung zu diesem Schreiben abgegeben. Wie gesagt, die Abmahnung bezog sich nur auf das Anschreiben und nicht die AGB an sich.

 

FRAGE: Wurden im Unternehmen denn schon – für den Fall der Fälle – Rückstellungen gebildet?

HARMS: Wir haben geringe Rückstellungen gebildet für den Umfang, den wir bislang einschätzen konnten. Insofern haben wir da mit kaufmännischer Vorsicht gehandelt. Ob das ausreicht, können wir erst dann abwägen, wenn wir eine Orientierung haben, wie gegebenenfalls mit Rückzahlungsansprüchen umzugehen ist. Und so weit sind wir überhaupt noch nicht. Ich möchte noch einmal betonen, dass der BGH uns nicht zu Rückzahlungen verurteilt, sondern nur über die Preisanpassungsklausel entschieden hat. Der BGH hat gesagt, dass über die Preise an sich wie auch zu anderen Dingen in den nachgelagerten Verfahren geurteilt werden muss. Deshalb ist es für uns auch schwer, heute schon abzuschätzen, was sich aus solchen Verfahren ergeben könnte.

 

FRAGE: Wie geht es jetzt – auch mit Blick auf die Kontrollgremien der EWE – weiter?

HARMS: Bislang haben die Gremien noch keine Basis, um überhaupt zu einer Entscheidung kommen zu können. Dazu müssen wir als EWE Energie AG zunächst noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Für uns ist der weitere Ablauf: Wir haben am 9. August eine Aufsichtsratssitzung der EWE Energie AG. Das ist für uns die erste Gelegenheit, das Thema BGH mit dem Aufsichtsrat zu diskutieren. Aber diese Thematik ist so gewichtig, dass es nachfolgend hierzu natürlich eine intensive Diskussion sowohl im Aufsichtsrat der EWE AG wie auch im Gesellschafterkreis geben muss. Und dann müssen wir festlegen, wie wir damit umgehen.

 

FRAGE: Mancher Kunde hat sich in den vergangenen Tagen sicherlich auch gefragt, warum 85 Prozent der EWE-Gaskunden Sondervertragskunden sind. Muss die EWE dies vielleicht überdenken?

HARMS: Der Kunde kann heute aus vielen verschiedenen Produkten wählen, von daher sehen wir dazu keine Veranlassung. Wir gehen bei dieser Frage sehr weit, bis in die siebziger Jahre, in die Historie zurück. Damals war es eine bewusste Entscheidung, diese Kunden als Sondervertragskunden einzurichten. Die Kommunen hier in der Region hatten ein starkes Interesse daran, dass Gas als sauberer Energieträger eine möglichst hohe Verbreitung erfährt. Und deshalb war es in der Interessenlage aller, übrigens auch der Kunden, den Preis möglichst niedrig zu halten. Und der Vorteil Sondervertragskunden zu haben, ist im wesentlichen der, dass die Konzessionsabgabe, die für das transportierte Gas zu entrichten ist, niedriger ist als wenn ein Kunde in der Grundversorgung ist. Damit ist der Preis letztendlich auch für den Endkunden attraktiver.