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Letzte Änderung:
6. September 2010 18:32:00
EWE zieht Kundenanschreiben zurück
EWE-Eigentümer sollen über Rückzahlung beraten
Gas-Streit - Oldenburger Versorger zieht umstrittenes Kundenanschreiben nach Abmahnung zurück
Quelle: Nordwestzeitung vom 29. Juli 2010
Von Jörg Schürmeyer und Rüdiger zu Klampen
Oldenburg - Die EWE hat ihr umstrittenes Kundenanschreiben als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Preisanpassungsklauseln des Oldenburger Versorgers zurückgezogen. „Wir haben die Unterlassungserklärung zu diesem Schreiben abgegeben“, sagte am Mittwoch Heiko Harms, Vorstand der EWE Energie AG, im Interview mit der NWZ . Das Schreiben werde nicht mehr versandt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte die EWE wegen einer Formulierung in dem Schreiben zu den neuen Vertragsbedingungen abgemahnt.
Zugleich bekräftigte Harms gegenüber der NWZ , dass die EWE sich bislang nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet sieht. „Der BGH hat nicht über die Angemessenheit der Preise entschieden, sondern nur über Preisanpassungsklauseln“, sagte der EWE-Vorstand. Er erwartet zu diesem Thema eine „intensive Diskussion“ in der EWE-Verbandsversammlung, am 25.August.2010 und dem Aufsichtsrat der EWE Energie AG, der am 9. August zusammenkommt.